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   BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86   

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https://dejure.org/1986,112
BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86 (https://dejure.org/1986,112)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1986 - IX ZR 47/86 (https://dejure.org/1986,112)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1986 - IX ZR 47/86 (https://dejure.org/1986,112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Konkurs - Berufsgenossenschaft - Massekosten - Konkursverwalter - Persönliche Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der Berufsgenossenschaft in Konkurs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 99, 151
  • NJW 1987, 844
  • NJW-RR 1987, 444 (Ls.)
  • ZIP 1987, 115
  • MDR 1987, 403
  • BB 1987, 574
  • Rpfleger 1987, 169
  • Rpfleger 1987, 78
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 77/77

    Klage gegen einen Konkursverwalter auf Bürgschaft sowie auf Verletzung der

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Eine solche Haftung müßte hier entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, das letztlich auf Treu und Glauben ausweicht, nach den Grundsätzen, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 1979 - VI ZR 77/77, NJW 1980, 55 = LM Nr. 11 zu § 82 BGB unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (Urt. v. 27 Februar 1973 - VI ZR 118/71, NJW 1973, 1043 = LM Nr. 6 zu § 82 KO; v. 21. März 1961 - VI ZR 149/60, LM Nr. 3 zu § 82 KO; v. 4. Juni 1958 - V ZR 304/56, NJW 1958, 1351 = LM Nr. 2 zu § 82 KO) und auf Weber in Festschrift für Lent S. 301, 316f. dargelegt sind, bejaht werden: Die Zustimmung der Gläubiger zur Betriebsfortführung wäre ebenso unerheblich wie der Hinweis des Verwalters auf die mögliche Masseunzulänglichkeit.

    Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls versucht, die Konsequenzen seiner Rechtsprechung abzuschwächen, indem er die nach seinen Grundsätzen unausweichliche Haftung des Konkursverwalters aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verneinte (Urt. v. 10. April 1979 aaO) oder die Pflichten des Konkursverwalters als Vertragspartner eines Neugläubigers jedenfalls nicht mehr auf dessen Rechtsberatung erstreckte und ferner dem Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast dafür aufbürdete, daß ihm der Konkursverwalter die Verantwortung für die Folgen des mit der Masse abgeschlossenen Geschäfts abgenommen oder einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen habe, an dem sich der Konkursverwalter nach Treu und Glauben festhalten lassen müsse (BGHZ 85, 75, 80, 82f.).

    Im Urteil v. 10. April 1979 aaO ist nochmals die Pflicht des Konkursverwalters betont worden, die Masse schnellstmöglich zu verwerten, mithin einen Betrieb nur als Ausnahme von der Regel zu eng umgrenzten Zwecken kurzfristig fortzuführen und deshalb auch bei Fortführung des Betriebes Masseansprüche nur zu begründen, wenn gegen ihre Befriedigung aus der Masse nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände keine Bedenken bestehen.

    Daraus ist abgeleitet worden, daß das Konkursverfahren vom Streben nach beschleunigter Liquidation beherrscht ist und deshalb eine Betriebsfortführung, soweit sie über die Abwicklung zur Zeit der Konkurseröffnung bereits eingegangener Verpflichtungen hinausgeht, nur als Ausnahme dann in Betracht komme, wenn es um den erfolgversprechenden Versuch eines für die Gläubiger günstigen Zwangsvergleichs oder das Aufarbeiten von Vorräten oder die Ausführung gewinnbringender vorhandener Aufträge gehe (BGH Urt. v. 10. April 1979 aaO).

  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Sie hat nicht behauptet, daß auch nur ein Teil der Umsatzsteuerschuld sich auf die Verwertung von Sicherungsgut durch den Konkursverwalter gründe (vgl. BFH Urt. v. 20. Juli 1978, BStBl II 1978, 684; BGHZ 77, 139, 146).
  • BGH, 12.05.1980 - VIII ZR 167/79

    Umsatzsteuer im Konkurs des Sicherungsgebers

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Sie hat nicht behauptet, daß auch nur ein Teil der Umsatzsteuerschuld sich auf die Verwertung von Sicherungsgut durch den Konkursverwalter gründe (vgl. BFH Urt. v. 20. Juli 1978, BStBl II 1978, 684; BGHZ 77, 139, 146).
  • BFH, 02.02.1978 - V R 128/76

    Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Die Auffassung, daß die Umsatzsteuer, die aufgrund von entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen des für die Masse handelnden Konkursverwalters gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 UStG 1980 entstanden und abzuführen war, nicht zu den Massekosten im Sinne des § 58 Nr. 2 KO, sondern zu den Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 KO gehört, wird durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 1978, BStBl II 1978, 483, 485 gestützt.
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Diese Beiträge, die nach der Lohnsumme nur bemessen werden, sind mithin keine Lohnbestandteile (so schon BGHZ 34, 293, 295).
  • BFH, 16.05.1975 - VI R 101/71

    Konkursverfahren - Konkurseröffnung - Rückständige Lohnforderung -

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Wegen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 1975 (DB 1975, 2307, 2308), daß die Löhne der nach Konkurseröffnung weiterbeschäftigten Arbeitnehmer und darauf einbehaltene Lohnsteuern Masseschulden seien (so auch Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 3 Rdnr. 79), und weil nach dem durch das Gesetz vom 23. Dezember 1976 (BGBl I, 3845, 3868) eingeführten § 59 Abs. 1 Nr. 3 e KO schon die Ansprüche der Träger der Sozialversicherung wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor der Konkurseröffnung Masseschulden sind, vertreten nunmehr die Erläuterungsbücher Böhle-Stamschräder/Kilger 13. und 14. Aufl. § 58 Anm. 3 g und Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 58 Rdnr. 81 die Ansicht, daß die Sozialversicherungsbeiträge den Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 KO zuzurechnen seien.
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 118/71

    Konkursverwalter - Gläubiger - Massegläubiger - Weiterführung des Betriebs -

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Eine solche Haftung müßte hier entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, das letztlich auf Treu und Glauben ausweicht, nach den Grundsätzen, die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 1979 - VI ZR 77/77, NJW 1980, 55 = LM Nr. 11 zu § 82 BGB unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (Urt. v. 27 Februar 1973 - VI ZR 118/71, NJW 1973, 1043 = LM Nr. 6 zu § 82 KO; v. 21. März 1961 - VI ZR 149/60, LM Nr. 3 zu § 82 KO; v. 4. Juni 1958 - V ZR 304/56, NJW 1958, 1351 = LM Nr. 2 zu § 82 KO) und auf Weber in Festschrift für Lent S. 301, 316f. dargelegt sind, bejaht werden: Die Zustimmung der Gläubiger zur Betriebsfortführung wäre ebenso unerheblich wie der Hinweis des Verwalters auf die mögliche Masseunzulänglichkeit.
  • BGH, 05.10.1982 - VI ZR 261/80

    Aufklärungs- und Beratungspflichten des Konkursverwalters

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Der Bundesgerichtshof hat ebenfalls versucht, die Konsequenzen seiner Rechtsprechung abzuschwächen, indem er die nach seinen Grundsätzen unausweichliche Haftung des Konkursverwalters aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verneinte (Urt. v. 10. April 1979 aaO) oder die Pflichten des Konkursverwalters als Vertragspartner eines Neugläubigers jedenfalls nicht mehr auf dessen Rechtsberatung erstreckte und ferner dem Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast dafür aufbürdete, daß ihm der Konkursverwalter die Verantwortung für die Folgen des mit der Masse abgeschlossenen Geschäfts abgenommen oder einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen habe, an dem sich der Konkursverwalter nach Treu und Glauben festhalten lassen müsse (BGHZ 85, 75, 80, 82f.).
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 80/83

    Teilnahme des Bürgen am Konkurs über das Vermögen des Hauptschuldners

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Der Begriff des Beteiligten ist nach einhelliger Auffassung (vgl. Senatsurteile BGHZ 93, 278 und v. 11. Oktober 1984 - IX ZR 80/83, ZIP 1984, 1506 = NJW 1985, 1159, jeweils mit Nachweisen) weiter zu fassen.
  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84

    Verjährung der Konkursverwalterhaftung

    Auszug aus BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86
    Der Begriff des Beteiligten ist nach einhelliger Auffassung (vgl. Senatsurteile BGHZ 93, 278 und v. 11. Oktober 1984 - IX ZR 80/83, ZIP 1984, 1506 = NJW 1985, 1159, jeweils mit Nachweisen) weiter zu fassen.
  • BGH, 21.03.1961 - VI ZR 149/60
  • BGH, 04.06.1958 - V ZR 304/56

    Rechtsmittel

  • BSG, 05.02.1980 - 2 RU 33/78

    Konkursverwalter - Unfallversicherung - Sozialgerichtsbarkeit - Masseschulden -

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Nach dieser Rechtsprechung war ein Gläubiger beim Abschluß eines Vertrages mit einem Konkursverwalter nicht besonders geschützt (BGHZ 100, 346, 351; auch bereits BGHZ 99, 151, 155 f).

    Hier kam eine Haftung des Verwalters in Betracht, wenn er gegen die Pflicht verstieß, Massegläubiger vorweg (§ 57 KO) und in der Rangfolge des § 60 KO zu befriedigen (BGHZ 99, 151, 156 f; 100, 346, 350; BGH, Urt. v. 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89, WM 1990, 329, 332) oder wenn er eine Masseverbindlichkeit erfüllte, ohne sich zu vergewissern, auch die übrigen, noch nicht fälligen vor- oder gleichrangigen Verbindlichkeiten ebenfalls erfüllen zu können (BGH, Urt. v. 5. Juli 1988 - IX ZR 7/88, ZIP 1988, 1068, 1069).

    Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs der Insolvenzordnung ergibt, war der wesentliche Grund für die Schaffung von § 61 InsO, daß der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14. April 1987 (BGHZ 100, 346, 349 ff; vgl. auch schon BGHZ 99, 151, 155 f) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung eine konkursspezifische Pflicht des Konkursverwalters, potentielle Neugläubiger vor einer möglichen Masseunzulänglichkeit zu warnen, verneint hatte (BT-Drucks. 12/2443 S. 129 zu § 72).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 21/07

    Umfang der Verantwortlichkeitung eines Zwangsverwalters

    Später beschränkte der Bundesgerichtshof die Haftung des Konkursverwalters nach § 82 KO auf die Verletzung konkursspezifischer Pflichten (BGHZ 99, 151, 154 ; 100, 346, 352 ; BGH, Urt. v. 9. März 2006 - IX ZR 55/04, ZIP 2006, 859, 861).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06

    Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren

    bb) Nach anderer Auffassung ist eine gleichzeitige Durchführung mehrerer Versteigerungen nur ausnahmsweise für örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Grundstücke oder Grundstücksbruchteile im Interesse der Erzielung eines besseren Versteigerungsergebnisses zulässig, wenn eine Verbindung der Verfahren gemäß § 18 ZVG nicht möglich ist (LG Osnabrück Rpfleger 1987, 471; Zeller/Stöber, ZVG, 11. Aufl., § 73 Rdn. 2.7; Storz in Steiner/Eickmann/Hagemann/Storz/Teufel, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., § 73 Rdn. 14; Gerhardt in Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 73 Rdn. 3; Hintzen in Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Rdn. 11.652; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 66 Rdn. 11; Hagemann, Rpfleger 1984, 256, 258; Schiffhauer, Rpfleger 1986, 311, 312; Meyer-Stolte, Rpfleger 1987, 169; Büchmann, ZIP 1988, 825).
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